Europäisches Patent EP
Weiterhin möglich:
Europäisches Patent (EP)
- Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA)
- Benennung ausgewählter Vertagsstaaten
- Ergebnis: nationale Teile des EP in allen benannten Staaten
Bisher: das Europäische Patent (EP)
Während das traditionelle EP zentral beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet wird, wird es nach der Erteilung nur noch ein Bündel nationaler Patente sein, jedes mit seinem eigenen Schicksal. Die Vertragsstaaten müssen einzeln benannt werden, und jeder nationale Teil kann einzeln übertragen, durchgesetzt und für nichtig erklärt werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rechte in den anderen benannten Staaten hat.
Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?
Mit der Einführung des UP entsteht neuer Beratungsbedarf. Das Patentrecht ist nicht mehr nur durch nationale Vorschriften und das EPÜ, sondern auch durch europarechtliche und völkerrechtliche Regelungen bestimmt.
WARUM ROSPATT FÜR DAS EPG WÄHLEN?
Mit Büros in Düsseldorf und Mannheim liegt rospatt nicht nur geographisch im Zentrum des neuen europäischen Patentsystems. Unser schlagkräftiges und erfahrenes Team ist auch fachlich und personell bestens gerüstet, um Ihr Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten vor dem Einheitlichen Patentgericht zu vertreten.