Das Recht des unlauteren Wettbewerbs ist im wesentlichen Richterrecht. Es unterliegt aufgrund der Harmonisierungsbestrebungen auf EU-Ebene einem ständigen Wandel. Durch unsere umfangreiche Tätigkeit auf diesem Gebiet sind wir mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und haben Erfahrung mit den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.
Wir bearbeiten alle möglichen Fälle von unlauterem Wettbewerb. Dazu gehören irreführende Werbung, unlautere Produktnachahmung sowie Fälle mit Bezug zu wettbewerbsrelevanten Vorschriften wie denen des Arzneimittelgesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes und des Futtermittelgesetzes. Unsere Mandanten profitieren von dem einzigartigen wissenschaftlich-technischen Verständnis, das die Anwälte von rospatt durch ihre Tätigkeit im Patentrecht erworben haben. Dazu kommt, dass die Beratung in Werbefragen oft auch unsere hervorragenden Kenntnisse im Markenrecht erfordert. Wir führen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Pharma, Elektronik, Innenausstattung und Luxusgüter.
Verbundene Landmark Decisions
Ordnungsmittelfestsetzung – BGH GRUR 2024, 957
In diesem Fall ging es um die unlautere Nachahmung des bekannten Kinderspielzeugs „Stapelstein“. rospatt erwirkte eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen die juristische Person einerseits und den Geschäftsführer der juristischen Person andererseits. Hiergegen legte nur die juristische Person Berufung ein, und die einstweilige Verfügung gegen die juristische Person wurde daraufhin aufgehoben. Die juristische Person setzte daraufhin unter demselben Geschäftsführer die verbotenen Handlungen fort. Der BGH stellt klar, dass in einem solchen Fall der Geschäftsführer wegen Verstoßes gegen den Unterlassungstitel in Anspruch genommen und haftbar gemacht werden kann. Der Begründetheit des auf die rechtskräftige einstweilige Verfügung gegen das Organ gestützten Ordnungsmittelantrags steht demnach nicht entgegen, dass das Organ im Rahmen seiner organschaftlichen Tätigkeit für die juristische Person gehandelt hat, gegen welche kein Vollstreckungstitel mehr bestand. Da in solchen Konstellationen keine doppelte Ahndung desselben Verstoßes droht, besteht kein Anlass von dem Grundsatz abzuweichen, dass es für die Prüfung einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel nicht darauf ankommt, in welcher Eigenschaft und für wen der Schuldner tätig geworden ist.
Umweltengel für Tragetasche – BGH GRUR 2014, 578
Der I. Zivilsenat des BGH nimmt Stellung zu offenen Fragen der Darlegungs- und Beweislast in Fällen irreführender Werbeaussagen. Kann sich eine Partei nur auf Indizien stützen, muss sie nicht nur das Vorliegen der streitgegenständlichen Umstände darlegen und beweisen, sondern auch die mutmaßliche Wirkung dieser Umstände. Soll im Rahmen der Beweiserhebung die Produktionsstätte einer Partei besichtigt werden, sind die Geheimhaltungsinteressen dieser Partei ausreichend gewahrt, wenn die andere Partei an dieser Besichtigung durch einen öffentlich bestellten, aber nicht vereidigten Sachverständigen teilnimmt, der vom Gericht zur Verschwiegenheit gegenüber seinem eigenen Auftraggeber verpflichtet wurde.
Umsatzsteuererstattungs-Modell – BGH GRUR 2006, 511
Mit diesem Urteil setzt der Bundesgerichtshof die Lockerung der wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an Werbeartikel fort. Künftig wird nur noch dann angenommen, dass Verlockungen im Sinne des Wettbewerbsrechts unangemessen sind, wenn der vom Werbenden angebotene Vorteil geeignet ist, einen so starken Einfluss auf den Verbraucher auszuüben, dass dessen freie Willensentscheidung beeinträchtigt wird. Darüber hinaus unterscheidet der BGH klar zwischen dem erlaubnispflichtigen Kreditgeschäft nach dem Kreditwesengesetz und dem Begriff des Kredits nach anderen Vorschriften.
Metro I‑III, V – BGH GRUR 1978, 173 = IIC 1978, 250; GRUR 1979, 411 = IIC 1980, 103; GRUR 1990, 617; GRUR 2001, 846
Mit diesen Entscheidungen setzt der Bundesgerichtshof die zulässigen Grenzen für Großhändler, die Waren für den privaten Verbrauch verkaufen, und zeigt auf, welche organisatorischen Maßnahmen sie ergreifen müssen, um solche Käufe zu verhindern.